Schlagwortarchiv für: Gewaltpraevention

Brutale und teilweise illegale Videos und Bilder auf Smartphones von Kindern und Jugendlichen stehen im Fokus der Medienaufmerksamkeit. Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher sind stark verunsichert.

Was sind die Beweggründe der Kinder, sich diese Filme anzusehen?

Große Sorgen bereitet insbesondere die geradezu spielerische Möglichkeit der Weiterverbreitung mit Hilfe moderner Übertragungstechniken. Eine Faszination für diese brutalen oder pornografischen Videos ist vorhanden. Warum?

Sicher gibt es mehrere Erklärungen. Zum einem ist alles, was von Erwachsenen tabuisiert oder verboten ist, gerade in der Pubertät etwas, was einen neugierig macht – dazu gehört vor allem Pornografie, die bei Jungen in dem Alter sehr beliebt ist. Zum anderen gilt der Besitz verbotener Videos als persönliche Trophäe, insbesondere wenn das betroffene Kinder selber eine prägende Rolle im Film einnimmt. Auch der Freundeskreis übt sozialen Druck aus, mitzumachen. Die Verbreitung dieser Videos nimmt mit dem ersten Versenden ein nicht mehr kontrollierbares Ausmaß an. Da fängt ein Kind an, Videos an andere zu verschicken, die es etwa von seinem älteren Bruder bekommen hat. Die Kinder, die diese Videos nun auf ihrem Handy haben, finden diese vielleicht doof oder ekelig, aber wer würde das in der Gruppe schon gerne zugeben, da man dann als Schwächling erscheint. Man macht also das Spiel mit und versendet das Video weiter. Spätestens in diesem Moment macht sich das Kind bzw. der Jugendliche strafbar (§184 und §184a StGB). Dies ist ein Phänomen, welches in jeder Generation in irgendeiner Art und Weise in der Jugend aufgetreten ist. Was das Problem heute verstärkt, ist die weite Verbreitung und Zugänglichkeit von Smartphones, so dass auch sehr viel jüngere Kinder davon betroffen sind.

Was sollten Eltern also tun?

Erstens sollten Eltern mit ihren Kindern sprechen und herausfinden, ob ihr Kind auch davon betroffen ist. Dabei sollten sie nicht mit Empörung reagieren, da sich ein Kind möglicherweise dann nicht traut, weiter darüber zu sprechen. Man sollte den Kindern deutlich machen, dass man solche Videos nicht akzeptiert, und dies auch begründen. Zweitens ist eine Vereinbarung mit dem Kind sinnvoll, dass dieses die Spiele mit den Videos nicht mehr mitmacht. Gleichzeitig ist es wichtig, mit den anderen Eltern in Kontakt zu kommen, um sein eigenes Kind nicht zu isolieren. Denn wenn sich alle Eltern absprechen, werden die wenigen Kinder, deren Eltern die Smartphone – Nutzung ihrer Kinder egal ist, keine Chance mehr haben.

Das Verbreiten von Videos kann durchaus strafbar sein!
Vielfach sehen Kinder und Jugendliche die Weitergabe von pornografischen und gewalthaltigen Darstellungen über Smartphones „nur“ als „visualisierte“ Mutprobe an. Jugendliche können hierbei aber Straftaten mit beträchtlichen strafrechtlichen Folgen begehen. Vielen Jugendlichen fehlt es am entsprechenden Unrechtsbewusstsein. Der Besitz alleine ist nicht strafbar, jedoch dürfen solche Filme nicht verbreitet oder Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden. Strafmündigen Personen (also auch Kindern, wenn sie älter als 14 Jahre sind) drohen Strafen. Und auch wenn die Jugendlichen „nur“ nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden, auch hier sind empfindliche Strafen möglich.

Bei Erwachsenen, die diese verbotenen Filme verbreiten, reichen die Möglichkeiten von Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.

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